Sinusbodenelevation: Abrechnung

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Sinusbodenelevation: Moderne Techniken für langfristigen Implantaterfolg und korrekte Abrechnung

Die Sinusbodenelevation hat sich in den letzten Jahrzehnten als zuverlässige Methode zur Knochenaugmentation im posterioren Oberkiefer etabliert. Für Zahnärzte stellt dieses Verfahren nicht nur eine chirurgische Herausforderung dar, sondern auch eine abrechnungstechnische. Die korrekte Dokumentation und Abrechnung dieser komplexen Leistung ist entscheidend für die wirtschaftliche Praxisführung.

Mit einer Erfolgsrate von über 95% bei fachgerechter Durchführung bietet die Sinusbodenelevation eine verlässliche Basis für Implantatversorgungen im atrophierten Oberkiefer. Moderne Techniken und Materialien haben das Verfahren in den letzten Jahren deutlich verfeinert und die Behandlungsergebnisse optimiert.

Dieser Artikel beleuchtet sowohl die aktuellen chirurgischen Aspekte als auch die komplexen Abrechnungsmodalitäten der Sinusbodenelevation nach GOZ und BEMA. Besonderes Augenmerk liegt auf der korrekten Leistungserfassung und den Möglichkeiten der angemessenen Honorierung dieser anspruchsvollen Behandlung.

Anatomische Grundlagen und Indikationen für die Sinusbodenelevation

Die Kieferhöhle (Sinus maxillaris) stellt im posterioren Oberkiefer oft eine anatomische Herausforderung für die Implantologie dar. Nach Zahnverlust kommt es zur Pneumatisierung der Kieferhöhle bei gleichzeitiger Atrophie des Alveolarkamms. Eine Restknochenhöhe von weniger als 5-6 mm macht in der Regel eine Sinusbodenelevation erforderlich.

Die Indikation zur Sinusbodenelevation ergibt sich aus der dreidimensionalen Diagnostik mittels DVT oder CT. Hierbei sind folgende Parameter entscheidend:

  • Vertikale Restknochenhöhe (bestimmt die Operationstechnik)
  • Beschaffenheit des vorhandenen Knochens (D3/D4 nach Misch)
  • Anatomische Besonderheiten (Septierungen, Gefäßverläufe)
  • Pathologische Veränderungen der Kieferhöhle

Die präoperative Diagnostik ist nicht nur medizinisch relevant, sondern auch abrechnungstechnisch bedeutsam. Die DVT-Aufnahme kann nach GOÄ-Nr. 5370 mit 8-fachem Steigerungssatz abgerechnet werden, was einem Honorar von etwa 166,66 € entspricht.

Nach aktuellen Studien weisen etwa 28% aller Kieferhöhlen anatomische Variationen wie Septierungen auf, die das operative Vorgehen beeinflussen und das Komplikationsrisiko erhöhen können.

Operative Techniken der Sinusbodenelevation und ihre Abrechnung

Grundsätzlich unterscheidet man zwei Haupttechniken der Sinusbodenelevation: den lateralen Zugang (externe Technik nach Tatum) und den krestalen Zugang (interne Technik nach Summers). Die Wahl der Technik hängt primär von der vorhandenen Restknochenhöhe ab.

Der laterale Zugang wird bei einer Restknochenhöhe von weniger als 5 mm empfohlen. Hierbei wird ein Knochenfenster in der lateralen Kieferhöhlenwand präpariert, die Schneider’sche Membran vorsichtig eleviert und der entstehende Hohlraum mit Knochenersatzmaterial aufgefüllt.

Der krestale Zugang eignet sich bei einer Restknochenhöhe von 5-8 mm. Mit speziellen Osteotomen wird der Kieferhöhlenboden von krestal angehoben, ohne die laterale Wand zu eröffnen. Diese minimalinvasive Technik reduziert die postoperative Morbidität erheblich.

Für die Abrechnung der Sinusbodenelevation sind folgende GOZ-Positionen relevant:

GOZ-Position Leistungsbeschreibung Punktwert Betrag (2,3-fach)
GOZ 9010 Aufbau des Alveolarfortsatzes durch Augmentation 900 150,84 €
GOZ 9100 Operative Freilegung eines Knochens zum Zwecke der Transplantation 630 105,59 €
GOZ 9130 Entnahme und Transplantation von Knochen 1100 184,36 €
GOZ 9090 Kieferhöhlenoperation vom Mundvorhof aus 1480 248,05 €
GOZ 3010 Anlegen einer Parodontalchirurgischen Membran 300 50,28 €

Wichtig: Die GOZ 9090 kann zusätzlich zur GOZ 9010 berechnet werden, da es sich um unterschiedliche Leistungsinhalte handelt. Die Schnittführung und der operative Zugang zur Kieferhöhle sind nicht Bestandteil der Augmentationsleistung nach GOZ 9010.

Materialien und deren Abrechnung bei der Sinusbodenelevation

Die Wahl des geeigneten Augmentationsmaterials ist entscheidend für den langfristigen Erfolg der Sinusbodenelevation. Folgende Materialien kommen häufig zum Einsatz:

  1. Autologer Knochen (vom Patienten selbst)
  2. Allogene Materialien (humanen Ursprungs)
  3. Xenogene Materialien (tierischen Ursprungs)
  4. Alloplastische Materialien (synthetisch)

Die verwendeten Materialien können nach §9 GOZ als Materialkosten zusätzlich berechnet werden. Dabei ist zu beachten, dass nur der tatsächliche Einkaufspreis zzgl. einer angemessenen Pauschale für Beschaffung und Lagerung (üblicherweise 5-10%) in Rechnung gestellt werden darf.

Bei der Verwendung von Membranen zur Abdeckung des lateralen Zugangs ist die GOZ 3010 ansetzbar. Diese Position kann je nach Anzahl der verwendeten Membranen mehrfach berechnet werden. Die Materialkosten für die Membran sind ebenfalls nach §9 GOZ berechnungsfähig.

Für die digitale Planung der Sinusbodenelevation mittels spezieller Software können zusätzliche Gebühren nach §2 Abs. 3 GOZ vereinbart werden. Die präzise digitale Planung, wie sie mit modernen CAD/CAM-Systemen möglich ist, erhöht die Erfolgsrate und minimiert Komplikationen.

Komplikationsmanagement und dessen Abrechnung

Trotz sorgfältiger Planung und Durchführung können bei der Sinusbodenelevation Komplikationen auftreten. Die häufigste intraoperative Komplikation ist die Perforation der Schneider’schen Membran mit einer Inzidenz von 10-35%.

Bei Membranperforationen können folgende Maßnahmen erforderlich sein:

  • Abdeckung kleiner Perforationen mit resorbierbaren Kollagenmembranen
  • Naht größerer Perforationen mit resorbierbarem Nahtmaterial
  • Bei ausgedehnten Perforationen: Abbruch und Verschiebung des Eingriffs

Die Behandlung von Komplikationen kann nach GOZ 0500 (Zuschlag für besondere Maßnahmen beim Auftreten von Komplikationen) mit 80 Punkten (13,41 € beim 2,3-fachen Satz) zusätzlich berechnet werden. Bei umfangreichen Komplikationsbehandlungen ist eine Honorarvereinbarung nach §2 Abs. 1 und 2 GOZ empfehlenswert.

Postoperative Komplikationen wie Infektionen oder Sinusitis können nach den entsprechenden GOZ- oder GOÄ-Positionen für Notfallbehandlungen abgerechnet werden. Die GOÄ-Nr. 1 (Beratung) und GOÄ-Nr. 5 (symptombezogene Untersuchung) sind hierbei regelmäßig ansetzbar.

Digitale Workflows und CAD/CAM-Technologie bei der Sinusbodenelevation

Moderne digitale Technologien revolutionieren die Planung und Durchführung der Sinusbodenelevation. Die Kombination aus dreidimensionaler Bildgebung, digitaler Implantatplanung und CAD/CAM-gefertigten Bohrschablonen ermöglicht eine präzise und minimalinvasive Behandlung.

Die digitale Planung bietet folgende Vorteile:

  • Exakte Bestimmung der benötigten Augmentationsmenge
  • Präzise Positionierung der Implantate
  • Reduzierung des Operationsrisikos
  • Verkürzte Behandlungszeit

Für die digitale Planung können Gebührenpositionen wie GOZ 0065 (Intraorale 3D-Scan) mit 550 Punkten (92,18 € beim 2,3-fachen Satz) angesetzt werden. Die Erstellung von CAD/CAM-gefertigten Bohrschablonen ist nach §2 Abs. 3 GOZ als Verlangensleistung berechnungsfähig.

Die Verwendung digitaler Workflows in Zusammenarbeit mit spezialisierten Dentallaboren wie saga.dental kann die Präzision der Implantatversorgung nach Sinusbodenelevation deutlich verbessern. Durch die digitale Fertigung von implantatgetragenen Restaurationen wird eine optimale Passgenauigkeit und Ästhetik erzielt.

Zusammenfassung: Abrechnung der Sinusbodenelevation

Hauptpositionen: GOZ 9010 + GOZ 9090 (lateraler Zugang)

Zusatzpositionen: GOZ 9100, GOZ 9130 (bei Knochenentnahme), GOZ 3010 (Membran)

Materialkosten: Knochenersatzmaterialien und Membranen nach §9 GOZ

Bildgebung: GOÄ 5370 (DVT/CT)

Digitale Planung: GOZ 0065 + §2 Abs. 3 GOZ für CAD/CAM-Schablonen

Komplikationen: GOZ 0500 + entsprechende Behandlungspositionen

Fazit

Die Sinusbodenelevation ist ein komplexes chirurgisches Verfahren, das bei korrekter Durchführung und Abrechnung sowohl medizinisch als auch wirtschaftlich erfolgreich sein kann. Die genaue Kenntnis der relevanten GOZ-Positionen und ihrer Kombinationsmöglichkeiten ist dabei unerlässlich.

Moderne digitale Technologien und Materialien haben die Vorhersagbarkeit und den Erfolg der Sinusbodenelevation deutlich verbessert. Die Zusammenarbeit mit spezialisierten digitalen Dentallaboren wie saga.dental kann dabei helfen, den gesamten Workflow von der Planung bis zur prothetischen Versorgung zu optimieren.

Für eine rechtssichere Abrechnung empfiehlt sich die detaillierte Dokumentation aller Behandlungsschritte sowie eine transparente Aufklärung des Patienten über die entstehenden Kosten. Mit der korrekten Kombination der verschiedenen Gebührenpositionen kann die Sinusbodenelevation angemessen honoriert werden.

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