Oberkieferprothesen: Moderne Techniken für langfristigen Erfolg und optimale Abrechnung
Die Versorgung zahnloser oder teilbezahnter Oberkiefer stellt Zahnärzte vor besondere Herausforderungen – sowohl klinisch als auch abrechnungstechnisch. Moderne Oberkieferprothesen bieten heute eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten, die weit über die konventionelle Totalprothese hinausgehen. Digitale Fertigungsprozesse haben dabei die Präzision erhöht und gleichzeitig neue wirtschaftliche Perspektiven eröffnet.
Für die Praxis ist entscheidend, dass die korrekte Abrechnung von Oberkieferprothesen erhebliches wirtschaftliches Potenzial birgt. Die Kombination aus präziser Indikationsstellung, materialgerechter Verarbeitung und korrekter Dokumentation sichert nicht nur den klinischen Erfolg, sondern auch die angemessene Honorierung der erbrachten Leistungen.
Dieser Fachartikel beleuchtet die aktuellen Versorgungskonzepte für Oberkieferprothesen unter besonderer Berücksichtigung der Abrechnungsoptimierung. Dabei werden sowohl gesetzliche als auch private Abrechnungswege detailliert analysiert und Strategien zur wirtschaftlichen Praxisführung aufgezeigt.
Aktuelle Versorgungskonzepte für Oberkieferprothesen
Die Versorgung des zahnlosen oder teilbezahnten Oberkiefers kann heute auf verschiedene Weise erfolgen. Die Auswahl des geeigneten Konzepts hängt von anatomischen Gegebenheiten, funktionellen Anforderungen und nicht zuletzt von wirtschaftlichen Überlegungen ab. Totalprothesen stellen nach wie vor die Basisversorgung dar, während implantatgetragene Konstruktionen zunehmend an Bedeutung gewinnen.
Konventionelle Totalprothesen im Oberkiefer profitieren von der vergleichsweise günstigen anatomischen Situation mit ausgedehnter Saugfläche. Die Abrechnung erfolgt im Regelfall über die BEMA-Positionen 97a und 98a (Modellgussprothese) bzw. 97b und 98b (Totalprothese). Bei Privatpatienten kommen die GOZ-Positionen 5210 (Modellgussprothese) bzw. 5220 (Totalprothese) zum Tragen.
Teilprothesen im Oberkiefer können als Interimsprothesen (BEMA 77/78, GOZ 5200) oder definitive Versorgungen (BEMA 97a/98a, GOZ 5210) abgerechnet werden. Bei komplexeren Konstruktionen empfiehlt sich die Abrechnung nach GOZ mit entsprechenden Steigerungsfaktoren.
Nach aktuellen Erhebungen der KZBV werden jährlich etwa 390.000 Totalprothesen und 520.000 Modellgussprothesen im Oberkiefer angefertigt. Die durchschnittliche Nutzungsdauer beträgt 8,5 Jahre, wobei implantatgestützte Konstruktionen eine signifikant höhere Patientenzufriedenheit aufweisen.
Implantatgetragene Oberkieferprothesen bieten deutlich verbesserten Halt und Komfort. Die Abrechnung erfolgt je nach Konstruktion über die Festzuschüsse für Regelversorgungen mit entsprechenden Mehrkostenabrechnungen oder vollständig privat nach GOZ.
Digitale Fertigungsprozesse und ihre Abrechnungsrelevanz
Die digitale Fertigung von Oberkieferprothesen hat in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte gemacht. CAD/CAM-gefertigte Prothesen zeichnen sich durch hohe Passgenauigkeit und reproduzierbare Qualität aus. Für die Abrechnung ergeben sich dadurch neue Möglichkeiten, aber auch Herausforderungen.
Digitale Abformungen können nach GOZ 0065 in Verbindung mit GOZ 0066 für die digitale Modellherstellung abgerechnet werden. Bei gesetzlich versicherten Patienten ist die Abrechnung als Privatleistung gemäß §4 Abs. 5 BMV-Z möglich, da es sich um eine Leistung handelt, die über die Regelversorgung hinausgeht.
- Digitale Abformung (GOZ 0065): 2,3-facher Satz = 28,52 €
- Digitale Modellherstellung (GOZ 0066): 2,3-facher Satz = 16,62 €
- CAD/CAM-Konstruktion: Analogberechnung gemäß §6 Abs. 1 GOZ
- Materialkosten: Gesonderte Berechnung nach §9 GOZ möglich
Die digitale Prothesenherstellung selbst kann als Analogleistung gemäß §6 Abs. 1 GOZ berechnet werden. Als Analogposition bietet sich beispielsweise GOZ 5230 (Herstellung einer Aufbissbehelfsplatte) an, die mit dem 2,5- bis 3,5-fachen Satz berechnet werden kann.
Für gesetzlich versicherte Patienten empfiehlt sich die Vereinbarung einer Privatleistung nach §8 Abs. 7 BMV-Z, wobei die Mehrkosten gegenüber der konventionellen Fertigung transparent darzustellen sind.
Implantatprothetische Versorgungskonzepte und deren Abrechnung
Implantatgetragene Oberkieferprothesen bieten erhebliche funktionelle Vorteile. Je nach Anzahl der Implantate und Art der Verankerung unterscheidet man verschiedene Konzepte mit unterschiedlichen Abrechnungsmöglichkeiten.
Bei der locatorgestützten Oberkieferprothese erfolgt die Verankerung über spezielle Attachments. Die Abrechnung umfasst neben den Positionen für die Prothese selbst auch die Attachments und deren Eingliederung:
Für Privatpatienten:
- GOZ 5220: Totalprothese im Oberkiefer (2,3-fach: 368,69 €)
- GOZ 5180: Verankerungselement (je Element, 2,3-fach: 29,84 €)
- GOZ 5070: Einarbeitung eines Geschiebeankers (je Anker, 2,3-fach: 36,37 €)
- GOZ 9040: Eingliederung eines Sekundärteils (je Implantat, 2,3-fach: 33,73 €)
Bei steggetragenen Konstruktionen ist die Abrechnung komplexer und umfasst zusätzlich die Positionen für die Stegkonstruktion:
Für Privatpatienten:
- GOZ 5220: Totalprothese im Oberkiefer (2,3-fach: 368,69 €)
- GOZ 5040: Steg (je Pfeiler, 2,3-fach: 92,82 €)
- GOZ 5050: Stegverbindung (2,3-fach: 92,82 €)
- GOZ 5080: Stegreiter (je Reiter, 2,3-fach: 36,37 €)
Für gesetzlich versicherte Patienten erfolgt die Abrechnung über die entsprechenden Festzuschüsse mit Mehrkostenberechnung. Der Festzuschuss 3.3 für eine implantatgestützte Totalprothese im Oberkiefer beträgt derzeit 673,50 €.
Versorgungskonzept | BEMA-Abrechnung | GOZ-Abrechnung | Festzuschuss | Patientenanteil (ca.) |
---|---|---|---|---|
Konventionelle Totalprothese OK | 97b + 98b | 5220 (2,3-fach) | 3.1 (449,00 €) | 0-50 € |
Modellgussprothese OK | 97a + 98a | 5210 (2,3-fach) | 3.1 (449,00 €) | 0-100 € |
Locatorgestützte Prothese (2 Implantate) | Mehrkostenberechnung | 5220 + 5180 + 5070 + 9040 | 3.3 (673,50 €) | 1.500-2.500 € |
Steggetragene Prothese (4 Implantate) | Mehrkostenberechnung | 5220 + 5040 + 5050 + 5080 | 3.3 (673,50 €) | 2.500-4.000 € |
Festsitzende Brücke auf 6-8 Implantaten | Komplett privat | Individuell nach Aufwand | Keine | 10.000-20.000 € |
Materialwahl und Abrechnungsoptimierung
Die Materialauswahl bei Oberkieferprothesen hat direkten Einfluss auf die Abrechnungsmöglichkeiten. Während konventionelle PMMA-Prothesen die Standardversorgung darstellen, bieten hochwertige Materialien wie Nylonprothesen oder verstärkte Kunststoffe Möglichkeiten zur Abrechnungsoptimierung.
Bei Privatpatienten können hochwertige Materialien über den Steigerungsfaktor (bis 3,5-fach) oder als Analogleistung abgerechnet werden. Die Materialkosten selbst sind nach §9 GOZ gesondert berechnungsfähig.
Für gesetzlich versicherte Patienten empfiehlt sich die Vereinbarung einer Mehrkosten- oder Privatleistung. Die korrekte Dokumentation der Materialvorteile ist dabei entscheidend für die rechtssichere Abrechnung.
- Konventionelle PMMA-Prothese: Regelversorgung
- Hochvernetzte PMMA-Prothese: Mehrkosten ca. 150-250 €
- Nylonprothese: Mehrkosten ca. 300-500 €
- CAD/CAM-gefräste PMMA-Prothese: Mehrkosten ca. 400-600 €
- Hybridprothese mit verstärktem Gerüst: Mehrkosten ca. 500-800 €
Die digitale Fertigung von Oberkieferprothesen durch spezialisierte Dentallabore wie saga.dental ermöglicht nicht nur eine präzisere Passung, sondern auch eine transparente Kostenkalkulation. Dies erleichtert die Erstellung von Heil- und Kostenplänen und die Patientenberatung erheblich.
Strategien zur Abrechnungsoptimierung bei Oberkieferprothesen
Die wirtschaftliche Optimierung bei der Versorgung mit Oberkieferprothesen erfordert eine strategische Herangehensweise. Folgende Aspekte sollten dabei berücksichtigt werden:
Korrekte Dokumentation der Ausgangssituation: Eine detaillierte Befunderhebung und Dokumentation bildet die Grundlage für die Abrechnung zusätzlicher Leistungen. Besonders bei erschwerten anatomischen Verhältnissen (starke Atrophie, Torus palatinus) können Zusatzleistungen abgerechnet werden.
Funktionsanalytische Leistungen: Bei funktionellen Problemen können die Positionen GOZ 8000-8100 zusätzlich abgerechnet werden. Bei gesetzlich Versicherten sind diese als Privatleistung vereinbarungsfähig.
Individuelle Löffel und Bissnahmen: Die Positionen GOZ 5170 (individueller Löffel) und GOZ 5190 (Bissnahme) sind bei Privatpatienten separat berechnungsfähig und sollten nicht vergessen werden.
Reparaturen und Erweiterungen: Bei späteren Anpassungen können die Positionen BEMA 16a-16e bzw. GOZ 5250-5290 abgerechnet werden. Eine korrekte Indikationsstellung ist hier besonders wichtig.
Abrechnungstipps für Oberkieferprothesen auf einen Blick
- Digitale Abformung als Privatleistung auch bei GKV-Patienten möglich (GOZ 0065/0066)
- Funktionsanalytische Leistungen separat berechnen (GOZ 8000-8100)
- Bei erschwerten anatomischen Verhältnissen Steigerungsfaktor bis 3,5 möglich
- Materialkosten für hochwertige Kunststoffe nach §9 GOZ gesondert berechnen
- Bei implantatgetragenen Konstruktionen alle Einzelpositionen (Attachments, Verbindungselemente) berücksichtigen