GOZ 9090: Korrekte Abrechnung

Unsere Mission bei saga.dental

Zahnersatz für jedermann!

Vorteile

GOZ 9090: Korrekte Abrechnung und Anwendung in der Zahnarztpraxis

Die GOZ-Position 9090 stellt für viele Zahnärzte eine wichtige, aber oft missverstandene Abrechnungsmöglichkeit dar. Als sogenannte Analogposition ermöglicht sie die Berechnung von zahnärztlichen Leistungen, die im offiziellen Gebührenverzeichnis nicht explizit aufgeführt sind. Seit der GOZ-Novellierung 2012 hat die korrekte Anwendung der GOZ 9090 erheblich an Bedeutung gewonnen, da moderne Behandlungsmethoden und innovative Verfahren nicht immer zeitnah in das Gebührenverzeichnis aufgenommen werden.

Die rechtssichere Anwendung der Analogberechnung nach GOZ 9090 erfordert präzise Kenntnisse der Abrechnungsmodalitäten und formalen Anforderungen. Fehler können zu Honorarverlusten oder Auseinandersetzungen mit Kostenerstattern führen. Dieser Artikel beleuchtet die korrekte Handhabung dieser wichtigen Gebührenposition und gibt praxisnahe Hinweise zur wirtschaftlichen Praxisführung.

Für die erfolgreiche Implementierung der GOZ 9090 in Ihren Praxisalltag ist es entscheidend, sowohl die rechtlichen Grundlagen als auch die praktischen Anwendungsbereiche zu kennen. Die folgenden Ausführungen bieten Ihnen eine fundierte Orientierung und konkrete Handlungsempfehlungen.

Rechtliche Grundlagen der GOZ 9090

Die Analogberechnung nach GOZ 9090 basiert auf § 6 Abs. 1 der Gebührenordnung für Zahnärzte. Dieser besagt: „Selbständige zahnärztliche Leistungen, die in das Gebührenverzeichnis nicht aufgenommen sind, können entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnisses berechnet werden.“

Diese Regelung eröffnet die Möglichkeit, innovative oder spezialisierte Behandlungsmethoden angemessen zu berechnen, die zum Zeitpunkt der GOZ-Erstellung noch nicht existierten oder nicht berücksichtigt wurden. Die Analogberechnung ist keine Ausnahmeregelung, sondern ein fest verankerter Bestandteil der Gebührenordnung, der die Anwendung moderner Zahnmedizin wirtschaftlich ermöglichen soll.

Nach Schätzungen der Bundeszahnärztekammer werden mittlerweile etwa 5-7% aller privatzahnärztlichen Leistungen über Analogpositionen abgerechnet – Tendenz steigend aufgrund der zunehmenden Innovationsgeschwindigkeit in der Zahnmedizin.

Für die korrekte Anwendung müssen folgende formale Kriterien zwingend erfüllt sein:

  • Die Leistung darf nicht bereits im Gebührenverzeichnis enthalten sein
  • Es muss sich um eine selbständige zahnärztliche Leistung handeln
  • Die gewählte Analogposition muss nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertig sein
  • Die Leistung muss auf der Rechnung als „entsprechend“ oder „analog“ gekennzeichnet werden
  • Die Leistungsbeschreibung muss verständlich und nachvollziehbar sein

Korrekte Dokumentation und Rechnungsstellung bei GOZ 9090

Die formalen Anforderungen an die Rechnungsstellung bei Analogpositionen sind in § 10 Abs. 4 GOZ klar definiert. Bei der Verwendung der GOZ 9090 muss die Rechnung folgende Elemente enthalten:

Die Bezeichnung „entsprechend“ oder „analog“ vor der als gleichwertig erachteten Gebührennummer ist obligatorisch. Zusätzlich muss eine verständliche Beschreibung der tatsächlich erbrachten Leistung angegeben werden. Diese Beschreibung sollte präzise, aber für den Patienten nachvollziehbar sein.

Ein korrekter Rechnungseintrag könnte beispielsweise lauten: „Analog GOZ 9090 (entsprechend GOZ 2197): Adhäsive Befestigung einer vollkeramischen Restauration mittels selbstadhäsivem Kompositzement“.

Die Wahl der Bezugsposition sollte wohlüberlegt erfolgen. Entscheidend ist die Gleichwertigkeit hinsichtlich:

  1. Art der Leistung (vergleichbare Behandlungsmethode)
  2. Zeitaufwand (ähnlicher Zeitbedarf)
  3. Kostenaufwand (vergleichbare Material- und Gerätekosten)

Besonders wichtig: Die Analogposition muss bereits vor Behandlungsbeginn im Heil- und Kostenplan aufgeführt werden. Eine nachträgliche Umwidmung einer Leistung in eine Analogposition ist nicht zulässig und kann zur Verweigerung der Kostenerstattung führen.

Häufige Anwendungsbereiche der GOZ 9090

Die Analogposition GOZ 9090 findet in verschiedenen Bereichen der modernen Zahnmedizin Anwendung. Zu den häufigsten Einsatzgebieten zählen:

Digitale Verfahren: CAD/CAM-gestützte Diagnostik und Therapieplanung, digitale Abformungen oder computergestützte Implantatplanung sind oft nicht explizit im Gebührenverzeichnis aufgeführt und können analog berechnet werden.

Innovative Materialien: Die Verwendung neuartiger Materialien wie selbstadhäsive Befestigungskomposite, bioaktive Füllungsmaterialien oder spezielle Membrantechniken in der Parodontologie rechtfertigen häufig eine Analogberechnung.

Minimalinvasive Techniken: Moderne schonende Verfahren wie mikroinvasive Kariesinfiltration, laserunterstützte Behandlungen oder minimalinvasive chirurgische Eingriffe können ebenfalls über die GOZ 9090 abgerechnet werden.

Diagnostische Verfahren: Erweiterte Diagnostikmethoden wie 3D-Röntgen für spezielle Indikationen, elektronische Funktionsanalysen oder spezielle mikrobiologische Tests sind weitere typische Anwendungsfälle.

Leistung Mögliche Analogposition Begründung Punktwert Faktor 2,3-fach (€)
Digitale Abformung (Ganzkiefer) GOZ 0065 Vergleichbarer Zeitaufwand wie konventionelle Abformung 800 107,36
Adhäsive Befestigung Vollkeramik GOZ 2197 Ähnlicher Material- und Zeitaufwand 350 46,97
Kariesinfiltration pro Zahn GOZ 2010 Vergleichbar mit erweiterten Fissurenversiegelung 400 53,68
Digitale Implantatplanung GOZ 9000 Entspricht Umfang einer Implantatplanung 900 120,78
Intraorale Kamera (Befunddokumentation) GOÄ 5298 Vergleichbar mit fotografischer Dokumentation 80 10,73

Häufige Fehler und deren Vermeidung bei der GOZ 9090

Bei der Anwendung der Analogposition GOZ 9090 treten in der Praxis regelmäßig Fehler auf, die zu Erstattungsproblemen führen können. Die häufigsten Fallstricke und deren Vermeidung:

Fehler 1: Abrechnung bereits beschriebener Leistungen als Analogposition. Vor jeder Analogberechnung muss zwingend geprüft werden, ob die Leistung nicht bereits im Gebührenverzeichnis enthalten ist. Beispiel: Die Taschendesinfektion mittels CHX-Spülung ist keine Analogleistung, sondern bereits in der Parodontalbehandlung inkludiert.

Fehler 2: Unzureichende Leistungsbeschreibung. Vage Formulierungen wie „spezielle Behandlung“ oder „moderne Technik“ sind unzureichend. Die Beschreibung muss konkret und nachvollziehbar sein, z.B. „Adhäsive Befestigung einer Lithiumdisilikat-Teilkrone mittels dualhärtendem Kompositzement“.

Fehler 3: Unpassende Bezugsposition. Die gewählte Referenzposition muss nach Art, Zeit- und Kostenaufwand tatsächlich gleichwertig sein. Eine überhöhte Bewertung kann zur vollständigen Ablehnung führen. Beispiel: Die Berechnung einer digitalen Einzelzahnabformung analog einer Ganzkieferabformung ist nicht gerechtfertigt.

Fehler 4: Fehlende vorherige Ankündigung. Analogpositionen müssen bereits im Heil- und Kostenplan aufgeführt werden. Eine nachträgliche Umwidmung ist unzulässig und führt regelmäßig zu Erstattungsproblemen.

Checkliste für die korrekte Anwendung der GOZ 9090

✓ Prüfen Sie, ob die Leistung tatsächlich nicht im Gebührenverzeichnis enthalten ist

✓ Wählen Sie eine nach Art, Zeit- und Kostenaufwand gleichwertige Bezugsposition

✓ Formulieren Sie eine präzise, verständliche Leistungsbeschreibung

✓ Kennzeichnen Sie die Position mit „entsprechend“ oder „analog“

✓ Führen Sie die Analogposition bereits im Heil- und Kostenplan auf

✓ Dokumentieren Sie die medizinische Notwendigkeit in der Patientenakte

✓ Informieren Sie den Patienten vorab über mögliche Erstattungsprobleme

Strategien zur Durchsetzung bei Erstattungsproblemen

Trotz korrekter Anwendung der GOZ 9090 kommt es häufig zu Erstattungsproblemen mit privaten Krankenversicherungen oder Beihilfestellen. Folgende Strategien haben sich in der Praxis bewährt:

Die ausführliche Dokumentation der medizinischen Notwendigkeit ist entscheidend. Legen Sie in der Patientenakte detailliert dar, warum die gewählte Behandlungsmethode indiziert war und welche Vorteile sie gegenüber konventionellen Verfahren bietet.

Bei Erstattungsproblemen kann eine Stellungnahme der Zahnärztekammer hilfreich sein. Viele Landeszahnärztekammern bieten Unterstützung bei GOZ-Streitigkeiten an und erstellen auf Anfrage Gutachten zur Angemessenheit von Analogberechnungen.

Die Bezugnahme auf aktuelle Gerichtsurteile kann ebenfalls zielführend sein. In den letzten Jahren haben verschiedene Gerichte die Rechtmäßigkeit von Analogberechnungen für moderne Verfahren bestätigt. Beispielsweise hat das Amtsgericht München (Az. 213 C 8245/14) die Analogberechnung für adhäsive Befestigung von Keramikrestaurationen als rechtmäßig anerkannt.

Nicht zuletzt sollten Sie Ihre Patienten frühzeitig über mögliche Erstattungsprobleme informieren und ihnen entsprechende Argumentationshilfen an die Hand geben. Ein gut informierter Patient kann seine Ansprüche gegenüber dem Kostenträger oft erfolgreicher durchsetzen.

Fazit

Die GOZ 9090 ist ein unverzichtbares Instrument für die angemessene Honorierung moderner zahnmedizinischer Leistungen. Ihre korrekte Anwendung erfordert fundierte Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen und formalen Anforderungen. Bei sorgfältiger Handhabung ermöglicht sie die wirtschaftliche Durchführung innovativer Behandlungsmethoden zum Wohle der Patienten.

Entscheidend für den Erfolg ist die präzise Dokumentation, die korrekte Wahl der Bezugsposition und die transparente Kommunikation mit dem Patienten.

Wie möchten Sie starten?

Für Fragen/Anliegen nutzen Sie bitte unseren Chat unten rechts.