GOZ 1040: Effiziente Abrechnung für Zahnärzte – Praxistipps
Die korrekte Abrechnung zahnärztlicher Leistungen stellt für viele Praxen eine tägliche Herausforderung dar. Besonders die GOZ-Position 1040 ist für Zahnärzte von großer wirtschaftlicher Bedeutung, da sie bei zahlreichen Behandlungen zum Einsatz kommt. Eine präzise Anwendung dieser Gebührenordnungsposition kann die Wirtschaftlichkeit der Praxis erheblich beeinflussen.
Die GOZ 1040 beschreibt die „Intraorale Oberflächenanästhesie“ und wird mit 4 Punkten bewertet, was beim Standardfaktor 2,3 einem Betrag von 9,66 Euro entspricht. Obwohl dieser Betrag zunächst gering erscheinen mag, summiert sich die korrekte Abrechnung dieser Position über das Jahr zu einem relevanten wirtschaftlichen Faktor.
In diesem Fachartikel erfahren Sie, wie Sie die GOZ 1040 rechtssicher anwenden, welche Kombinationsmöglichkeiten bestehen und welche häufigen Abrechnungsfehler Sie vermeiden sollten. Zudem beleuchten wir die Unterschiede zwischen privater und gesetzlicher Abrechnung sowie aktuelle Entwicklungen in der Gebührenordnung.
Definition und Anwendungsbereich der GOZ 1040
Die GOZ-Position 1040 umfasst die „Intraorale Oberflächenanästhesie, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich“. Diese Leistung beinhaltet das Auftragen eines topischen Anästhetikums auf die Mundschleimhaut zur Schmerzausschaltung. Der Leistungsinhalt umfasst ausschließlich die Oberflächenanästhesie, nicht jedoch die Infiltrations- oder Leitungsanästhesie.
Die Abrechnung erfolgt je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, wobei die Gebührenordnung eine klare anatomische Einteilung vorsieht:
- Oberkiefer rechts (1. Quadrant)
- Oberkiefer links (2. Quadrant)
- Unterkiefer links (3. Quadrant)
- Unterkiefer rechts (4. Quadrant)
- Frontzahnbereich (definiert als Bereich von Eckzahn zu Eckzahn)
Die GOZ 1040 kann somit maximal fünfmal pro Sitzung berechnet werden, wenn in allen genannten Bereichen eine Oberflächenanästhesie durchgeführt wird. In der Praxis ist jedoch eine mehrfache Berechnung selten medizinisch indiziert und könnte bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen hinterfragt werden.
Nach einer Erhebung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung wird die GOZ 1040 in etwa 68% aller zahnärztlichen Praxen regelmäßig abgerechnet, jedoch in vielen Fällen nicht in der maximal möglichen Häufigkeit.
Korrekte Berechnung und Punktwert der GOZ 1040
Die GOZ 1040 ist mit 4 Punkten bewertet. Bei Anwendung des Standardfaktors von 2,3 ergibt sich folgender Betrag:
4 Punkte × 2,3 × 0,0583 € = 9,66 €
Bei Steigerung des Faktors auf den Höchstsatz von 3,5 beträgt der Wert:
4 Punkte × 3,5 × 0,0583 € = 14,70 €
Eine Überschreitung des 3,5-fachen Satzes ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich und erfordert eine schriftliche Vereinbarung mit dem Patienten gemäß § 2 Abs. 1 und 2 GOZ vor Behandlungsbeginn. Die Begründung muss dabei auf patientenspezifische Besonderheiten eingehen, wie beispielsweise:
- Überdurchschnittlicher Zeitaufwand durch anatomische Besonderheiten
- Erschwerte Zugänglichkeit bei eingeschränkter Mundöffnung
- Besondere Maßnahmen bei Patienten mit Würgereiz
- Mehrfache Applikation aufgrund unzureichender Wirkung
Bei gesetzlich versicherten Patienten kann die GOZ 1040 im Rahmen von Mehrkostenvereinbarungen oder als Verlangensleistung abgerechnet werden, wenn die Oberflächenanästhesie nicht im Zusammenhang mit einer Kassenleistung steht.
Kombinationsmöglichkeiten und Abrechnungshinweise
Die GOZ 1040 kann mit verschiedenen anderen Gebührenpositionen kombiniert werden. Besonders relevant sind folgende Kombinationsmöglichkeiten:
GOZ/BEMA-Position | Beschreibung | Kombinierbarkeit mit GOZ 1040 | Hinweise |
---|---|---|---|
GOZ 0010 | Eingehende Untersuchung | Ja | Unproblematisch kombinierbar |
GOZ 1000 | Infiltrationsanästhesie | Ja | Wenn beide Anästhesieformen medizinisch notwendig sind |
GOZ 1010 | Leitungsanästhesie | Ja | Wenn beide Anästhesieformen medizinisch notwendig sind |
BEMA 40 | Infiltrationsanästhesie | Nein | Bei GKV-Patienten nicht parallel abrechenbar |
BEMA 41 | Leitungsanästhesie | Nein | Bei GKV-Patienten nicht parallel abrechenbar |
Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen der Oberflächenanästhesie (GOZ 1040) und der Infiltrations- oder Leitungsanästhesie (GOZ 1000/1010). Die GOZ 1040 kann zusätzlich zu diesen Positionen berechnet werden, wenn sie medizinisch indiziert ist, beispielsweise zur Schmerzreduktion vor dem Setzen einer Infiltrationsanästhesie.
Bei der Dokumentation sollten Sie folgende Aspekte berücksichtigen:
- Exakte Angabe des anästhesierten Bereichs (Kieferhälfte oder Frontzahnbereich)
- Verwendetes Anästhetikum (Wirkstoff und Handelsname)
- Indikation für die Oberflächenanästhesie
- Bei mehrfacher Berechnung: separate Dokumentation jedes behandelten Bereichs
Häufige Abrechnungsfehler und deren Vermeidung
In der Praxis treten bei der Abrechnung der GOZ 1040 regelmäßig Fehler auf, die zu Honorarverlusten oder Beanstandungen durch Kostenträger führen können. Die häufigsten Fehlerquellen sind:
1. Fehlende Differenzierung zwischen Anästhesieformen: Die Oberflächenanästhesie wird oft mit der Infiltrations- oder Leitungsanästhesie verwechselt. Die GOZ 1040 bezieht sich ausschließlich auf das Auftragen eines topischen Anästhetikums auf die Schleimhaut.
2. Unzureichende Dokumentation: Bei mehrfacher Berechnung der GOZ 1040 innerhalb einer Sitzung muss jeder behandelte Bereich separat dokumentiert werden. Eine pauschale Angabe „Oberflächenanästhesie durchgeführt“ ist nicht ausreichend.
3. Fehlende medizinische Indikation: Die Oberflächenanästhesie muss medizinisch indiziert sein. Eine routinemäßige Abrechnung bei jeder Behandlung ohne spezifische Indikation kann bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen beanstandet werden.
4. Falsche Bereichszuordnung: Die Abrechnung erfolgt je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich. Eine Berechnung pro Zahn oder pro Sextant ist nicht zulässig.
Um diese Fehler zu vermeiden, empfiehlt sich die Implementierung eines standardisierten Dokumentations- und Abrechnungsprozesses in der Praxis. Moderne Praxisverwaltungssysteme bieten hierfür spezielle Module, die eine rechtssichere Abrechnung unterstützen.
Aktuelle Entwicklungen und Ausblick
Die Gebührenordnung für Zahnärzte befindet sich seit Jahren in einem Reformprozess. Für die GOZ 1040 sind folgende Entwicklungen relevant:
In den Empfehlungen der Bundeszahnärztekammer zur GOZ-Novellierung wurde eine Anpassung des Punktwertes für die Oberflächenanästhesie vorgeschlagen. Statt der aktuellen 4 Punkte wird eine Erhöhung auf 6 Punkte diskutiert, was den gestiegenen Materialkosten und dem Zeitaufwand Rechnung tragen soll.
Zudem gibt es Bestrebungen, die Bereiche für die Abrechnung klarer zu definieren. Insbesondere die Definition des „Frontzahnbereichs“ sorgt in der Praxis häufig für Unsicherheiten. Hier könnte eine präzisere Formulierung in einer novellierten GOZ für mehr Rechtssicherheit sorgen.
Die digitale Transformation in der Zahnmedizin wirkt sich auch auf die Abrechnung aus. Moderne digitale Workflows, wie sie beispielsweise von saga.dental für die Herstellung von Zahnersatz genutzt werden, ermöglichen eine präzisere Dokumentation und damit auch eine rechtssichere Abrechnung.
Zusammenfassung: GOZ 1040 auf einen Blick
- Leistungsinhalt: Intraorale Oberflächenanästhesie
- Punktwert: 4 Punkte (9,66 € beim 2,3-fachen Satz)
- Abrechnungseinheit: Je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
- Maximale Häufigkeit: 5x pro Sitzung (alle Quadranten plus Frontzahnbereich)
- Kombinierbar mit: GOZ 1000 und GOZ 1010, wenn medizinisch indiziert
- Wichtig: Präzise Dokumentation des behandelten Bereichs und der medizinischen Indikation
Fazit
Die korrekte Abrechnung der GOZ 1040 kann einen signifikanten Beitrag zur Wirtschaftlichkeit der Zahnarztpraxis leisten. Mit einem Punktwert von 4 und der Möglichkeit der mehrfachen Berechnung pro Sitzung stellt diese Position eine relevante Einnahmequelle dar, die nicht vernachlässigt werden sollte.
Entscheidend für eine rechtssichere Abrechnung sind die präzise Dokumentation, die korrekte Indikationsstellung und die Beachtung der Abrechnungsbestimmungen. Besonders die Differenzierung zu anderen Anästhesieformen und die korrekte Bereichszuordnung sind in der Praxis wichtig.
Für eine optimale Praxisorganisation empfiehlt sich die Integration digitaler Workflows, die nicht nur bei der Herstellung von hochwertigem Zahnersatz, sondern auch bei der Dokumentation und Abrechnung Vorteile bieten. Deutsche Qualitätsstandards, wie sie von saga.dental bei der digitalen Fertigung von Zahnersatz angewendet werden, können als Vorbild für präzise und qualitätsorientierte Prozesse in der gesamten Praxis dienen.