Adjustierte Aufbissschiene: Präzise Anpassung für optimale Abrechnung
Die adjustierte Aufbissschiene stellt in der zahnärztlichen Therapie ein unverzichtbares Instrument zur Behandlung von Funktionsstörungen des Kauorgans dar. Als therapeutisches Hilfsmittel dient sie der Entlastung des Kiefergelenks, der Muskulatur und dem Schutz der Zahnhartsubstanz. Für Zahnärzte ist neben der korrekten Indikationsstellung und Herstellung vor allem die präzise Abrechnung dieser Leistung von wirtschaftlicher Bedeutung.
Die Abrechnung der adjustierten Aufbissschiene unterliegt sowohl in der GOZ als auch im BEMA spezifischen Regelungen, die eine exakte Kenntnis der Abrechnungspositionen und ihrer Anwendungsbereiche erfordern. Die korrekte Dokumentation der Anpassungsschritte und die Differenzierung zu anderen Schienenarten sind dabei entscheidend für eine rechtssichere und wirtschaftlich optimale Leistungserbringung.
In diesem Fachartikel beleuchten wir die präzisen Abrechnungsmöglichkeiten der adjustierten Aufbissschiene, geben Hinweise zur korrekten Dokumentation und zeigen wirtschaftliche Optimierungspotenziale auf. Dabei berücksichtigen wir sowohl die Privatleistung nach GOZ als auch die vertragszahnärztliche Abrechnung nach BEMA.
Definition und Indikationen der adjustierten Aufbissschiene
Die adjustierte Aufbissschiene, auch als Okklusionsschiene oder Michigan-Schiene bekannt, ist eine herausnehmbare Apparatur aus Kunststoff, die über die Zahnreihen eines Kiefers gestülpt wird. Im Gegensatz zu einfachen Aufbissbehelfen zeichnet sie sich durch eine präzise adjustierte Okklusion aus, die eine therapeutische Wirkung auf das stomatognathe System entfaltet.
Die Hauptindikationen für eine adjustierte Aufbissschiene umfassen:
- Craniomandibuläre Dysfunktionen (CMD)
- Myoarthropathien des Kauorgans
- Bruxismus und nächtliches Zähneknirschen
- Kiefergelenkbeschwerden und -erkrankungen
- Okklusale Traumata und Überbelastungsschäden
- Begleittherapie bei parodontalen Erkrankungen
Die therapeutische Wirksamkeit der adjustierten Aufbissschiene basiert auf der gezielten Veränderung der Okklusion, der Entlastung der Kiefergelenke und der Entspannung der Kaumuskulatur. Durch die präzise Einstellung der Kontaktpunkte wird eine gleichmäßige Belastungsverteilung erreicht, die zur Reduktion pathologischer Belastungsmuster führt.
Nach aktuellen epidemiologischen Studien leiden etwa 20-25% der Bevölkerung an behandlungsbedürftigen Funktionsstörungen des Kauorgans, wobei die adjustierte Aufbissschiene in über 70% der Fälle als primäre Therapiemaßnahme eingesetzt wird.
Abrechnung nach GOZ: Detaillierte Positionsanalyse
Die Abrechnung der adjustierten Aufbissschiene erfolgt in der Privatbehandlung primär über die GOZ-Position 7080 (Aufbissbehelfe und Schienen). Diese Position umfasst die Herstellung und Eingliederung einer adjustierten Aufbissschiene mit einem Punktwert von 700 Punkten, was bei einem Standardfaktor von 2,3 einem Honorar von 93,41 € entspricht.
Entscheidend für die korrekte Abrechnung ist die Differenzierung zur GOZ 7010 (Aufbissbehelf ohne adjustierte Oberfläche), die mit 350 Punkten deutlich niedriger bewertet ist. Der wesentliche Unterschied liegt in der adjustierten Oberfläche, die eine präzise Einstellung der Okklusion ermöglicht.
Folgende Leistungen sind in der GOZ 7080 enthalten:
- Herstellung der Schiene (Material- und Laborkosten werden separat berechnet)
- Eingliederung der Schiene
- Ersteinstellung der Okklusion
Nicht enthalten und somit zusätzlich berechnungsfähig sind:
- GOZ 7000: Funktionsanalytische Maßnahmen (je Sitzung)
- GOZ 0010: Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen
- GOZ 8000: Abformung eines Kiefers für ein Situationsmodell
- GOZ 7090: Nachregistrierung und Remontage
- GOZ 5170: Kontrolle und Nachadjustierung einer Aufbissschiene (je Sitzung)
Besonders die Nachadjustierung nach GOZ 5170 (180 Punkte, 24,02 € bei Faktor 2,3) stellt eine wichtige Ergänzungsposition dar, die bei jeder Kontroll- und Anpassungssitzung erneut berechnet werden kann. Dies ist wirtschaftlich relevant, da die optimale Wirkung einer adjustierten Aufbissschiene mehrere Anpassungssitzungen erfordert.
Vertragszahnärztliche Abrechnung nach BEMA
Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Abrechnung einer adjustierten Aufbissschiene nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Leistung wird über die BEMA-Position Ä1061 (Aufbissbehelfe) mit 225 Punkten (aktuell ca. 26,10 €) vergütet.
Die Indikation ist dabei auf folgende Fälle beschränkt:
- Als Begleitmaßnahme bei der systematischen Parodontitistherapie
- Bei Kieferbrüchen und Kiefergelenkserkrankungen
- Bei Myoarthropathien mit gesicherter Diagnose
Entscheidend für die Abrechnung zu Lasten der GKV ist die eindeutige Dokumentation der medizinischen Notwendigkeit. Hierbei sollten folgende Aspekte beachtet werden:
- Ausführliche Befunderhebung und Diagnosestellung
- Dokumentation der klinischen Symptome (Schmerzen, Einschränkungen)
- Ggf. Anfertigung eines Funktionsstatus
- Begründung der therapeutischen Notwendigkeit
Die Materialkosten werden im BEMA-Bereich über die Laborposition 93a (Aufbissbehelfe) mit ca. 130-150 € abgerechnet. Zusätzlich können die Positionen Ä1 (Beratung) und Ä5 (symptombezogene Untersuchung) berechnet werden.
Abrechnungsposition | GOZ/GOÄ (privat) | Punktwert | Betrag (2,3-fach) | BEMA (GKV) | Punktwert | Betrag |
---|---|---|---|---|---|---|
Aufbissschiene adjustiert | GOZ 7080 | 700 | 93,41 € | Ä1061 | 225 | 26,10 € |
Funktionsanalyse | GOZ 7000 | 550 | 73,39 € | nicht im BEMA | – | – |
Nachadjustierung | GOZ 5170 | 180 | 24,02 € | nicht im BEMA | – | – |
Abformung | GOZ 8000 | 250 | 33,36 € | im Ä1061 enthalten | – | – |
Material-/Laborkosten | nach tatsächlichem Aufwand | – | ca. 150-200 € | 93a | – | ca. 130-150 € |
Optimierung der Wirtschaftlichkeit durch digitale Fertigung
Die Herstellung adjustierter Aufbissschienen hat durch digitale Fertigungstechnologien eine Revolution erfahren. CAD/CAM-gefertigte Schienen bieten nicht nur eine höhere Präzision und bessere Passgenauigkeit, sondern ermöglichen auch eine wirtschaftlichere Gestaltung des Herstellungsprozesses.
Moderne digitale Workflows, wie sie beispielsweise von saga.dental angeboten werden, optimieren den gesamten Prozess von der Abformung bis zur fertigen Schiene. Die Vorteile umfassen:
- Zeitersparnis durch digitale Abformung und Konstruktion
- Materialoptimierung durch präzise Fräs- oder 3D-Drucktechnologie
- Reproduzierbarkeit durch digitale Datenspeicherung
- Präzisere Passung mit weniger Nachbearbeitungsbedarf
- Geringere Materialkosten durch optimierten Materialeinsatz
Aus abrechnungstechnischer Sicht ergeben sich durch die digitale Fertigung keine Änderungen bei den GOZ- oder BEMA-Positionen. Allerdings können die Laborkosten je nach gewähltem Verfahren variieren. Bei der Abrechnung digitaler Verfahren sollten die entsprechenden Laborpositionen für CAD/CAM-Technologie (z.B. BEB 0742, 0743) korrekt angesetzt werden.
Die Wirtschaftlichkeit wird zusätzlich durch den reduzierten Zeitaufwand für Nachbearbeitungen und Adjustierungen gesteigert, was mehr Kapazitäten für andere Behandlungen schafft. Digitale Schienen aus deutscher Produktion, wie von saga.dental angeboten, vereinen dabei Qualität und Wirtschaftlichkeit optimal.
Häufige Abrechnungsfehler und deren Vermeidung
Bei der Abrechnung adjustierter Aufbissschienen treten in der Praxis regelmäßig Fehler auf, die zu Honorarverlusten oder Beanstandungen führen können. Die häufigsten Fehlerquellen und deren Vermeidung sind:
- Verwechslung von GOZ 7010 und 7080: Die Differenzierung zwischen einfachem Aufbissbehelf und adjustierter Schiene muss klar dokumentiert werden. Entscheidend ist die Adjustierung der Okklusion.
- Fehlende Berechnung der Nachadjustierung: Die Position GOZ 5170 kann bei jeder Sitzung zur Kontrolle und Nachadjustierung erneut berechnet werden.
- Unzureichende Dokumentation bei GKV-Patienten: Die medizinische Notwendigkeit muss eindeutig aus der Dokumentation hervorgehen.
- Fehlende Analogberechnung bei Spezialschienen: Besondere Schienenformen (z.B. Distraktionsschienen) können analog berechnet werden.
- Nichtberechnung der Funktionsanalyse: Die GOZ 7000 ist neben der Schienenherstellung separat berechnungsfähig.
Zur Vermeidung dieser Fehler empfiehlt sich die Implementierung standardisierter Abrechnungsprozesse und Dokumentationsvorlagen. Eine präzise Befunddokumentation mit Fotodokumentation und ggf. Funktionsstatus sichert die Abrechnungsfähigkeit ab und minimiert das Risiko von Erstattungsproblemen.
Zusammenfassung: Abrechnung der adjustierten Aufbissschiene
- GOZ 7080: Hauptposition für adjustierte Aufbissschiene (700 Punkte)
- GOZ 5170: Nachadjustierung bei jeder Kontrollsitzung abrechenbar (180 Punkte)
- BEMA Ä1061: GKV-Abrechnung nur bei spezifischen Indikationen möglich (225 Punkte)
- Zusatzpositionen: Funktionsanalyse (GOZ 7000), Abformung (GOZ 8000) separat berechnungsfähig
- Digitale Fertigung: Optimiert Wirtschaftlichkeit ohne Än