Präparieren Zahn: 5 Techniken für optimale Kronenpräparation
Das korrekte Präparieren eines Zahnes stellt eine der grundlegendsten und zugleich anspruchsvollsten Tätigkeiten in der restaurativen Zahnheilkunde dar. Als Zahnarzt wissen Sie, dass die Qualität der Präparation maßgeblich über den langfristigen Erfolg einer prothetischen Versorgung entscheidet. Gleichzeitig ist die korrekte Abrechnung der Präparationsleistungen ein wichtiger wirtschaftlicher Faktor für Ihre Praxis.
Die Zahnpräparation bildet das Fundament für jede hochwertige Kronenversorgung. Moderne CAD/CAM-Verfahren und digitale Workflows, wie sie auch von deutschen Qualitätslaboren wie saga.dental angeboten werden, erfordern präzise Präparationstechniken, die sowohl den biologischen als auch den materialspezifischen Anforderungen gerecht werden.
In diesem Fachartikel beleuchten wir die fünf wichtigsten Techniken zur optimalen Kronenpräparation, deren korrekte Durchführung sowie die entsprechenden Abrechnungsmöglichkeiten nach GOZ und BEMA. Besonderes Augenmerk legen wir dabei auf häufige Fehlerquellen und wirtschaftliche Optimierungspotenziale.
Grundlagen der Zahnpräparation und Abrechnungsrelevanz
Die Präparation eines Zahnes für eine Kronenversorgung umfasst mehrere Arbeitsschritte, die in der Gebührenordnung unterschiedlich bewertet werden. Die Basisleistung der Kronenpräparation wird nach GOZ mit der Position 2210 (Präparation eines Zahnes, Stumpfaufbau zur Aufnahme einer Krone) abgerechnet und ist mit 2,3-fachem Satz mit 42,83 Euro bewertet.
Entscheidend für die wirtschaftliche Praxisführung ist jedoch, dass zahlreiche Zusatzleistungen im Rahmen der Präparation gesondert berechnungsfähig sind. Hierzu zählen unter anderem:
- GOZ 2197: Adhäsive Befestigung (Mehraufwand) – 2,3-facher Satz: 18,58 Euro
- GOZ 2030: Präparieren einer Kavität – 2,3-facher Satz: 19,16 Euro
- GOZ 2180: Vorbereitung eines zerstörten Zahnes durch Stiftverankerung – 2,3-facher Satz: 27,55 Euro
- GOZ 2270: Provisorische Krone – 2,3-facher Satz: 38,75 Euro
Im Kassenbereich erfolgt die Abrechnung der Präparation für eine Regelversorgungskrone nach BEMA-Nr. 20a mit 53 Punkten (ca. 6,10 € pro Punkt, Stand 2023), was etwa 323,30 Euro entspricht. Diese Position beinhaltet jedoch bereits die Eingliederung der fertigen Krone.
Nach einer Studie der DGZMK führen präzise Präparationstechniken zu einer durchschnittlich 37% längeren Haltbarkeit von Kronenversorgungen und reduzieren Nachbehandlungen um bis zu 42%.
Technik 1: Tangentiale Präparation – Anwendung und Abrechnung
Die tangentiale Präparation stellt die einfachste Form der Kronenpräparation dar, wird jedoch aufgrund ihrer Nachteile heute nur noch selten angewendet. Bei dieser Technik erfolgt kein definierter Abschluss der Präparation, was die Gefahr von Überkonturierungen und damit parodontalen Schäden birgt.
Indikationen: Ausschließlich im Milchgebiss oder bei stark elongierten Zähnen mit dem Ziel der Bisshebung. In seltenen Fällen auch bei stark parodontal geschädigten Zähnen mit Rezessionen.
Abrechnungstechnisch ist zu beachten, dass die tangentiale Präparation grundsätzlich mit GOZ 2210 abgerechnet wird. Aufgrund des geringeren Zeitaufwands im Vergleich zu anderen Präparationsformen ist eine Steigerung über den 2,3-fachen Satz hinaus in der Regel nicht begründbar. Bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen kann jedoch eine Faktorsteigerung nach §5 Abs. 2 GOZ in Betracht kommen.
Die Dokumentation sollte den Grund für die Wahl dieser Präparationsform explizit festhalten, da sie nicht dem aktuellen Standard entspricht und bei Gutachten kritisch hinterfragt werden könnte.
Technik 2: Hohlkehlpräparation – Der Goldstandard
Die Hohlkehlpräparation gilt als Standardverfahren für die meisten metallbasierten und vollkeramischen Restaurationen. Sie bietet einen klar definierten zervikalen Abschluss bei gleichzeitig substanzschonender Präparation.
Vorteile der Hohlkehlpräparation:
- Klare Präparationsgrenze für präzise Abformung
- Ausreichende Materialstärke für die meisten Restaurationsmaterialien
- Relativ substanzschonend im Vergleich zur Stufenpräparation
- Gute Ästhetik bei supragingivaler Lage
Die Hohlkehlpräparation wird nach GOZ 2210 abgerechnet. Bei schwierigen Fällen, etwa bei tief subgingivaler Lage der Präparationsgrenze, kann eine Faktorsteigerung auf den 3,5-fachen Satz (65,25 Euro) begründet werden. Zusätzlich kann bei subgingivaler Präparation die GOZ 4070 (Gingivektomie) oder 4080 (Gingivoplastik) mit jeweils 2,3-fachem Satz (19,16 Euro bzw. 24,94 Euro) pro Zahn angesetzt werden.
Für die digitale Weiterverarbeitung, wie sie moderne Labore wie saga.dental anbieten, ist die Hohlkehlpräparation ideal geeignet, da die klare Präparationsgrenze von CAD/CAM-Systemen optimal erkannt wird.
Technik 3: Stufenpräparation mit abgerundeter Innenkante
Die Stufenpräparation mit abgerundeter Innenkante stellt den Goldstandard für vollkeramische Restaurationen dar, insbesondere für Frontzahnrestaurationen mit hohem ästhetischem Anspruch.
Diese Präparationsform erfordert einen höheren Substanzabtrag, bietet jedoch optimale Voraussetzungen für die Stabilität und Ästhetik vollkeramischer Systeme. Die Präparationstiefe beträgt in der Regel 1,0-1,2 mm, bei Zirkonoxidkronen kann sie auf 0,8 mm reduziert werden.
Abrechnungstechnisch ist die Stufenpräparation grundsätzlich mit GOZ 2210 abgedeckt. Aufgrund des erhöhten Zeitaufwands und der technischen Anforderungen kann jedoch regelmäßig eine Steigerung auf den 2,5-fachen bis 3,0-fachen Satz (46,55 bis 55,86 Euro) begründet werden. Die Begründung sollte auf den erhöhten Zeitaufwand, die besondere Schwierigkeit und die Notwendigkeit der präzisen Ausführung für den langfristigen Erfolg der vollkeramischen Restauration abstellen.
Bei der Kombination mit adhäsiv befestigten Restaurationen ist zusätzlich die GOZ 2197 berechnungsfähig. Bei der Präparation für CAD/CAM-gefertigte Restaurationen sollte in der Karteikarte vermerkt werden, dass die Präparation speziell für die digitale Verarbeitung optimiert wurde.
Technik 4: Minimalinvasive Präparation für Teilkronen und Veneers
Die minimalinvasive Präparation für Teilkronen und Veneers gewinnt im Zuge der substanzschonenden Zahnheilkunde zunehmend an Bedeutung. Diese Technik zielt darauf ab, maximale Zahnhartsubstanz zu erhalten und dennoch eine präzise Passung der Restauration zu ermöglichen.
Bei Teilkronen beschränkt sich die Präparation auf die defekten Bereiche, wobei intakte Höcker wenn möglich erhalten bleiben. Die Präparationstiefe beträgt in der Regel 1,5-2,0 mm, die Isthmusbreite mindestens 2,0 mm.
Für Veneers wird eine Reduktion von lediglich 0,3-0,5 mm im zervikalen und 0,7 mm im inzisalen Bereich angestrebt. Die Präparationsgrenze liegt idealerweise äquigingival oder supragingival.
Die Abrechnung erfolgt bei Teilkronen nach GOZ 2150 (Teilkrone) mit 2,3-fachem Satz (74,47 Euro). Bei Veneers wird die GOZ 2220 (Verblendschale) mit 2,3-fachem Satz (65,25 Euro) angesetzt. Zusätzlich kann bei adhäsiver Befestigung die GOZ 2197 berechnet werden.
Wichtig für die wirtschaftliche Praxisführung: Bei minimalinvasiven Präparationen ist die Dokumentation der Substanzschonung als besonderer Aufwand hervorzuheben, um eine eventuelle Faktorsteigerung zu begründen.
Technik 5: Digitale Präparationskonzepte für CAD/CAM-Restaurationen
Die Präparation für CAD/CAM-gefertigte Restaurationen erfordert spezifische Anpassungen, um optimale Ergebnisse im digitalen Workflow zu erzielen. Moderne Dentallabore wie saga.dental, die auf digitale Fertigungsprozesse spezialisiert sind, können aus präzisen Präparationen hochwertige Restaurationen mit exzellenter Passgenauigkeit herstellen.
Folgende Besonderheiten sind bei der Präparation für digitale Workflows zu beachten:
- Klare, scharfe Präparationsgrenzen ohne Unterschnitte
- Mindestens 4° Konvergenzwinkel, idealerweise 6-8°
- Vermeidung von scharfen Kanten und Ecken
- Glatte Oberflächen ohne Präparationsrillen
- Ausreichender okklusaler Reduktionsraum (mind. 1,5 mm)
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach GOZ 2210. Da die Präparation für CAD/CAM-Restaurationen jedoch besondere Sorgfalt und Präzision erfordert, kann regelmäßig eine Steigerung auf den 2,5-fachen bis 3,0-fachen Satz begründet werden.
Zusätzlich kann bei Verwendung eines Intraoralscanners anstelle einer konventionellen Abformung die GOZ 0065 (intraorale Vermessung) mit 2,3-fachem Satz (32,98 Euro) berechnet werden. Diese Position ist je Kieferhälfte bzw. Frontzahnbereich ansetzbar.
Präparationstechnik | GOZ-Position | 2,3-facher Satz | Mögliche Steigerung | Zusatzpositionen |
---|---|---|---|---|
Tangentiale Präparation | 2210 | 42,83 € | selten begründbar | 2270 (Provisorium) |
Hohlkehlpräparation | 2210 | 42,83 € | bis 3,5-fach (65,25 €) | 4070/4080 bei subgingival |
Stufenpräparation | 2210 | 42,83 € | bis 3,0-fach (55,86 €) | 2197 bei adhäsiver Befestigung |
Teilkronenpräparation | 2150 | 74,47 € | bis 2,8-fach (90,72 €) | 2197 bei adhäsiver Befestigung |
CAD/CAM-Präparation | 2210 | 42,83 € | bis 3,0-fach (55,86 €) | 0065 bei Intraoralscanner |
Kernpunkte zur optimalen Zahnpräparation
- Die Wahl der Präparationstechnik richtet sich nach Restaurationsmaterial, Zahnposition und ästhetischen Anforderungen
- Für vollkeramische Restaurationen ist eine Stufenpräparation mit abgerundeter Innenkante optimal
- Bei digitalen Workflows (CAD/CAM) sind klare Präparationsgrenzen und ausreichende Konvergenzwinkel entscheidend
- Die korrekte Abrechnung nach GOZ kann durch begründete Faktorsteigerung und Zusatzpositionen optim