Intraorale Infiltrationsanästhesie: Korrekte Abrechnung

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Intraorale Infiltrationsanästhesie: Moderne Techniken für effiziente Schmerzausschaltung und korrekte Abrechnung

Die intraorale Infiltrationsanästhesie stellt in der zahnärztlichen Praxis eine der häufigsten Methoden zur lokalen Schmerzausschaltung dar. Als Grundlage für nahezu alle invasiven Behandlungen ist sie ein unverzichtbares Instrument im Praxisalltag. Die korrekte Durchführung und insbesondere die präzise Abrechnung dieser Leistung haben direkte Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der Zahnarztpraxis.

Während die technische Durchführung zum Standardrepertoire jedes Zahnarztes gehört, birgt die Abrechnung der intraoralen Infiltrationsanästhesie einige Besonderheiten und Fallstricke. Besonders im Spannungsfeld zwischen GOZ und BEMA ergeben sich Unterschiede, die es zu beachten gilt. Eine optimierte Abrechnungsstrategie kann hier einen signifikanten Unterschied für die Praxisrentabilität bedeuten.

In diesem Artikel beleuchten wir sowohl moderne Techniken der Infiltrationsanästhesie als auch deren korrekte Abrechnung. Wir analysieren die relevanten Gebührenpositionen, zeigen Kombinationsmöglichkeiten auf und geben praxisnahe Tipps zur Vermeidung von Abrechnungsfehlern. Dabei berücksichtigen wir auch digitale Workflows, die zunehmend Einzug in die moderne Zahnmedizin halten.

Grundlagen der intraoralen Infiltrationsanästhesie

Die intraorale Infiltrationsanästhesie bezeichnet die Injektion eines Lokalanästhetikums in die unmittelbare Umgebung der zu betäubenden Nervenendigungen. Im Gegensatz zur Leitungsanästhesie, bei der größere Nervenstämme blockiert werden, wirkt die Infiltrationsanästhesie gezielter und lokaler.

Die anatomischen Grundlagen spielen bei der Durchführung eine entscheidende Rolle. Die Diffusion des Anästhetikums durch die Kompakta des Knochens ist im Oberkiefer aufgrund der geringeren Knochendichte deutlich effektiver als im Unterkiefer. Daher kommt die Infiltrationsanästhesie bevorzugt im Oberkiefer sowie im Frontzahnbereich des Unterkiefers zum Einsatz.

Laut einer Erhebung der KZBV werden in Deutschland jährlich etwa 40 Millionen intraorale Infiltrationsanästhesien durchgeführt, was sie zur häufigsten Form der Lokalanästhesie in der Zahnmedizin macht.

Die Wirksamkeit der Infiltrationsanästhesie hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Wahl des geeigneten Anästhetikums und dessen Konzentration
  • Korrekte Injektionstechnik und Injektionsgeschwindigkeit
  • Anatomische Gegebenheiten des Patienten
  • pH-Wert des Gewebes (besonders relevant bei Entzündungen)
  • Verwendung moderner Applikationssysteme

Moderne Anästhetika wie Articain mit Adrenalinzusatz haben sich aufgrund ihrer hohen Wirksamkeit und guten Gewebepenetration als Standard etabliert. Die Verwendung computergesteuerter Injektionssysteme kann zudem die Schmerzempfindung während der Injektion reduzieren und die Präzision erhöhen.

Abrechnungspositionen der intraoralen Infiltrationsanästhesie im Überblick

Die Abrechnung der intraoralen Infiltrationsanästhesie unterscheidet sich grundlegend zwischen gesetzlich und privat versicherten Patienten. Während im BEMA-Bereich die Anästhesie meist in den Komplexgebühren enthalten ist, kann sie in der GOZ separat berechnet werden.

In der gesetzlichen Krankenversicherung wird die Infiltrationsanästhesie über die Position BEMA 40 abgerechnet. Diese ist mit 4 Punkten bewertet, was einem Wert von etwa 4,42 € entspricht (Stand 2023). Wichtig: Die BEMA 40 kann nur bei bestimmten Indikationen wie chirurgischen Eingriffen, Extraktionen oder Wurzelkanalbehandlungen abgerechnet werden.

Bei Privatpatienten erfolgt die Abrechnung über die GOZ-Position 0090. Diese ist mit 4,66 € beim 2,3-fachen Satz angesetzt. Die Position kann je Sitzung nur einmal berechnet werden, unabhängig von der Anzahl der durchgeführten Infiltrationen. Eine Ausnahme bildet die beidseitige Anästhesie bei streng lokalisiertem Eingriff, die zweimal berechnet werden kann.

Abrechnungsposition Beschreibung Punktwert/Betrag Besonderheiten
BEMA 40 Intraorale Infiltrationsanästhesie 4 Punkte (ca. 4,42 €) Nur bei bestimmten Indikationen, nicht bei konservierend-chirurgischen Leistungen
GOZ 0090 Intraorale Infiltrationsanästhesie 4,66 € (2,3-facher Satz) Je Sitzung nur einmal berechnungsfähig
GOÄ 490 Infiltrationsanästhesie 7,58 € (2,3-facher Satz) Analog anwendbar bei speziellen Techniken
GOZ 0100 Leitungsanästhesie 7,00 € (2,3-facher Satz) Zum Vergleich: höherer Satz als Infiltration

Besonderheiten und Steigerungsmöglichkeiten bei der Abrechnung

Die Abrechnung der intraoralen Infiltrationsanästhesie bietet verschiedene Optimierungsmöglichkeiten, die rechtlich einwandfrei sind, aber oft übersehen werden. Eine korrekte Dokumentation ist dabei die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Abrechnung.

Bei erhöhtem Aufwand kann die GOZ 0090 mit einem erhöhten Steigerungsfaktor abgerechnet werden. Begründungen hierfür können sein:

  1. Erhöhter Zeitaufwand bei schwierigen anatomischen Verhältnissen
  2. Anästhesie bei Patienten mit Vorerkrankungen oder Risikofaktoren
  3. Einsatz spezieller Techniken wie die intraligamentäre Anästhesie
  4. Verwendung computergesteuerter Injektionssysteme
  5. Mehrfachinjektion bei unzureichender Wirkung der Erstinjektion

Die Begründung des erhöhten Steigerungsfaktors sollte stets patientenindividuell erfolgen und in der Karteikarte dokumentiert werden. Pauschale Begründungen werden von Kostenerstattern häufig nicht akzeptiert.

Eine weitere Möglichkeit ist die Abrechnung nach GOÄ 490 (Infiltrationsanästhesie) analog für besondere Anästhesieverfahren, die in der GOZ nicht abgebildet sind. Dies betrifft beispielsweise die intraligamentäre Anästhesie oder die intraossäre Anästhesie, die mit speziellen Techniken und Instrumenten durchgeführt werden.

Digitale Workflows und moderne Anästhesietechniken

Die Digitalisierung hat auch vor der Lokalanästhesie nicht Halt gemacht. Moderne computergesteuerte Injektionssysteme ermöglichen eine präzisere Dosierung und schmerzärmere Applikation des Anästhetikums. Diese Systeme regulieren automatisch den Injektionsdruck und die Flussrate, was zu einer signifikanten Reduktion des Injektionsschmerzes führt.

Besonders hervorzuheben sind folgende Innovationen:

  • Computerassistierte Injektionssysteme (z.B. The Wand STA, CCLAD)
  • Vibrationssysteme zur Schmerzreduktion bei konventioneller Injektion
  • Erwärmte Anästhetika für verbesserte Patientenakzeptanz
  • Digitale Dokumentationssysteme zur lückenlosen Erfassung

Diese modernen Techniken können als Begründung für einen erhöhten Steigerungsfaktor bei der GOZ 0090 herangezogen werden. Die Verwendung solcher Systeme sollte in der Patientenakte dokumentiert und bei der Rechnungsstellung entsprechend begründet werden.

Ähnlich wie bei der digitalen Zahnproduktion, wo präzise CAD/CAM-Verfahren zu besseren Ergebnissen führen, ermöglichen digitale Anästhesiesysteme eine genauere und patientenfreundlichere Behandlung. Die Integration solcher Systeme in den Praxisworkflow kann nicht nur die Patientenzufriedenheit steigern, sondern auch durch korrekte Abrechnung die Wirtschaftlichkeit verbessern.

Wichtige Abrechnungstipps auf einen Blick

✓ GOZ 0090 ist je Sitzung nur einmal berechnungsfähig (Ausnahme: beidseitige Anästhesie)

✓ Bei erhöhtem Aufwand Steigerungsfaktor über 2,3 mit individueller Begründung

✓ Spezielle Anästhesietechniken können analog nach GOÄ 490 abgerechnet werden

✓ BEMA 40 nur bei bestimmten Indikationen wie chirurgischen Eingriffen

✓ Materialkosten für Anästhetika sind mit der Gebühr abgegolten

✓ Sorgfältige Dokumentation der Anästhesie und eventueller Besonderheiten

Häufige Abrechnungsfehler und deren Vermeidung

Bei der Abrechnung der intraoralen Infiltrationsanästhesie treten immer wieder typische Fehler auf, die zu Honorarverlusten führen können. Die Kenntnis dieser Fallstricke ist entscheidend für eine optimale Abrechnung.

Ein häufiger Fehler ist die mehrfache Berechnung der GOZ 0090 in einer Sitzung. Die Position ist grundsätzlich nur einmal je Sitzung berechnungsfähig, unabhängig von der Anzahl der durchgeführten Infiltrationen. Eine Ausnahme bildet nur die beidseitige Anästhesie bei streng lokalisiertem Eingriff.

Auch die fehlende Dokumentation von Besonderheiten, die einen erhöhten Steigerungsfaktor rechtfertigen würden, führt regelmäßig zu Honorarverlusten. Hier empfiehlt sich eine standardisierte, aber dennoch individuelle Dokumentation in der Patientenakte.

Bei gesetzlich versicherten Patienten wird oft übersehen, dass die BEMA 40 nur bei bestimmten Indikationen abgerechnet werden kann. Bei konservierend-chirurgischen Leistungen ist die Anästhesie bereits in der Grundleistung enthalten und kann nicht separat berechnet werden.

Ein weiterer Fehler ist die Nichtbeachtung der Möglichkeit, bei Privatpatienten besondere Anästhesietechniken analog abzurechnen. Hier geht oft Potenzial verloren, da viele Praxen standardmäßig nur die GOZ 0090 ansetzen, ohne Alternativen zu prüfen.

Fazit

Die intraorale Infiltrationsanästhesie ist ein unverzichtbarer Bestandteil der zahnärztlichen Behandlung. Ihre korrekte Durchführung und präzise Abrechnung haben direkten Einfluss auf Patientenzufriedenheit und Praxisrentabilität. Die Unterschiede zwischen BEMA und GOZ sowie die verschiedenen Optimierungsmöglichkeiten bieten Raum für eine wirtschaftlich sinnvolle Abrechnungsstrategie.

Moderne Techniken wie computergesteuerte Injektionssysteme verbessern nicht nur den Patientenkomfort, sondern können auch als Begründung für Steigerungsfaktoren herangezogen werden. Ähnlich wie bei digitalen Produktionsverfahren in der Zahntechnik führt auch hier der Einsatz moderner Technologie zu präziseren Ergebnissen und kann bei korrekter Abrechnung die Wirtschaftlichkeit der Praxis steigern.

Eine sorgfältige Dokumentation und die Kenntnis der Abrechnungsregeln sind die Grundlage für eine erfolgreiche Abrechnung der intraoralen Infiltrationsanästhesie. Wer die typischen Fallstricke kennt und vermeidet, kann das volle Potenzial dieser Leistung ausschöpfen und gleichzeitig seinen Patienten eine moderne, schmerzarme Behandlung bieten.

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