GOZ 8000: Korrekte Abrechnung & Maximierung des Honorars

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GOZ 8000: Korrekte Abrechnung & Maximierung des Honorars

Die GOZ-Position 8000 stellt für viele Zahnärzte einen wichtigen Abrechnungspunkt im Bereich der Funktionsanalyse und -therapie dar. Als Grundlage für eine umfassende Diagnostik und Behandlung von craniomandibulären Dysfunktionen (CMD) ist die korrekte Anwendung und Abrechnung dieser Position entscheidend für die wirtschaftliche Praxisführung. Dieser Artikel beleuchtet alle relevanten Aspekte der GOZ 8000 und zeigt Wege zur rechtssicheren Honoraroptimierung auf.

Die funktionsanalytische Leistung nach GOZ 8000 umfasst die klinische Funktionsanalyse einschließlich Dokumentation und wird mit 2,3-fachem Satz bei 34,48 Euro bewertet. Für Zahnärzte ist es wichtig zu wissen, unter welchen Bedingungen diese Position abgerechnet werden kann und wie sie sich von anderen funktionsdiagnostischen Maßnahmen abgrenzt.

Im Zeitalter der digitalen Zahnmedizin gewinnt auch die präzise Funktionsdiagnostik zunehmend an Bedeutung, da moderne CAD/CAM-Verfahren eine exakte Erfassung der Patientensituation erfordern. Hochwertige Restaurationen wie Kronen, Brücken oder Schienen können nur dann optimal funktionieren, wenn die funktionellen Parameter korrekt erfasst wurden.

Definition und Leistungsinhalt der GOZ 8000

Die GOZ 8000 beschreibt die „Klinische Funktionsanalyse einschließlich Dokumentation“. Diese Position umfasst eine systematische Untersuchung des craniomandibulären Systems zur Erfassung und Bewertung von Funktionsstörungen. Im Einzelnen beinhaltet die Leistung:

  • Manuelle Strukturanalyse der Kiefergelenke
  • Untersuchung der Kiefergelenkgeräusche
  • Analyse der Unterkiefermobilität
  • Palpation der Kaumuskulatur
  • Erfassung von Parafunktionen
  • Okklusionsanalyse
  • Dokumentation der erhobenen Befunde

Der Punktwert für die GOZ 8000 beträgt 550 Punkte, was beim Standardfaktor von 2,3 einem Honorar von 34,48 Euro entspricht. Bei Steigerung auf den 3,5-fachen Satz sind bis zu 52,41 Euro möglich. Die Leistung ist je Sitzung nur einmal berechnungsfähig, kann aber bei medizinischer Notwendigkeit in angemessenen Zeitabständen wiederholt werden.

Nach einer Studie der Deutschen Gesellschaft für Funktionsdiagnostik und -therapie leiden etwa 20% der Bevölkerung an behandlungsbedürftigen Funktionsstörungen des Kauorgans, wobei nur ein Bruchteil davon adäquat diagnostiziert und therapiert wird.

Abgrenzung zu anderen GOZ-Positionen

Die korrekte Abgrenzung der GOZ 8000 zu anderen Positionen ist für eine rechtssichere Abrechnung unerlässlich. Besonders wichtig ist die Differenzierung zu folgenden Leistungen:

Die GOZ 8010 (Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers) kann zusätzlich zur GOZ 8000 berechnet werden, wenn die Kieferrelation mit speziellen Verfahren erfasst wird. Diese Position ist mit 600 Punkten (37,62 € beim 2,3-fachen Satz) bewertet.

Die GOZ 8020 (Arbiträre Scharnierachsenbestimmung) mit 350 Punkten (21,95 € beim 2,3-fachen Satz) kann ebenfalls neben der GOZ 8000 abgerechnet werden, wenn sie im Rahmen der Funktionsdiagnostik durchgeführt wird.

Die GOZ 8030 (Registrieren von Unterkieferbewegungen zur Darstellung der Gelenkbahnen) mit 700 Punkten (43,89 € beim 2,3-fachen Satz) ergänzt die klinische Funktionsanalyse und ist separat berechnungsfähig.

GOZ-Position Leistungsbeschreibung Punktwert Honorar (2,3-fach) Honorar (3,5-fach)
8000 Klinische Funktionsanalyse inkl. Dokumentation 550 34,48 € 52,41 €
8010 Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage 600 37,62 € 57,18 €
8020 Arbiträre Scharnierachsenbestimmung 350 21,95 € 33,35 €
8030 Registrieren von Unterkieferbewegungen 700 43,89 € 66,71 €
8035 Elektronische Registrierung der Unterkieferbewegungen 1100 68,97 € 104,83 €

Indikationen und Begründungen für die GOZ 8000

Die medizinische Notwendigkeit der klinischen Funktionsanalyse muss für eine erfolgreiche Abrechnung nachvollziehbar dokumentiert sein. Folgende Indikationen rechtfertigen in der Regel die Berechnung der GOZ 8000:

Bei Verdacht auf CMD aufgrund von Symptomen wie Kiefergelenkgeräuschen, eingeschränkter Mundöffnung, Schmerzen im Kiefergelenk oder der Kaumuskulatur ist die Funktionsanalyse indiziert. Diese Symptome sollten in der Patientenakte dokumentiert werden.

Vor umfangreichen prothetischen Rehabilitationen ist eine Funktionsanalyse sinnvoll, um funktionelle Störungen zu erkennen und in der Behandlungsplanung zu berücksichtigen. Dies gilt besonders bei Patienten mit Hinweisen auf Parafunktionen oder bei Veränderung der vertikalen Dimension.

Bei unklaren Beschwerden im Kopf-Hals-Bereich wie Kopfschmerzen, Nackenschmerzen oder Tinnitus kann eine Funktionsanalyse zur Differentialdiagnostik beitragen. Die Verdachtsdiagnose sollte dokumentiert werden.

Für die Steigerung des Faktors über den 2,3-fachen Satz hinaus können folgende Begründungen herangezogen werden:

  1. Überdurchschnittlicher Zeitaufwand aufgrund komplexer Befunde
  2. Besondere Schwierigkeit bei eingeschränkter Mundöffnung
  3. Erhöhter Aufwand bei ausgeprägter Schmerzsymptomatik
  4. Umfangreichere Dokumentation bei komplexen Befundkonstellationen
  5. Besondere Umstände bei der Untersuchung (z.B. bei Patienten mit Behinderungen)

Praktische Umsetzung und Dokumentation

Für eine rechtssichere Abrechnung der GOZ 8000 ist eine sorgfältige Dokumentation unerlässlich. Diese sollte folgende Elemente enthalten:

Ein standardisierter Befundbogen erleichtert die systematische Erfassung aller relevanten Parameter. Dieser sollte die Untersuchung der Kiefergelenke, der Kaumuskulatur, der Okklusion und der Unterkiefermobilität umfassen. Digitale Dokumentationssysteme können hier eine wertvolle Unterstützung bieten.

Die Befunderhebung sollte mindestens folgende Aspekte umfassen: Messung der maximalen Mundöffnung, Erfassung von Deflexionen/Deviationen, Palpation der Kiefergelenke und Kaumuskulatur, Registrierung von Gelenkgeräuschen, Prüfung der Okklusion und Artikulation sowie Dokumentation von Parafunktionen.

Eine aussagekräftige Fotodokumentation kann die klinischen Befunde ergänzen und ist besonders bei komplexen Fällen empfehlenswert. Intra- und extraorale Aufnahmen können funktionelle Auffälligkeiten visualisieren.

Die moderne digitale Zahnmedizin bietet hier besondere Vorteile: Mit präzisen digitalen Abformungen und virtuellen Artikulatoren können funktionelle Parameter exakt erfasst und für die Herstellung passgenauer Restaurationen genutzt werden. Dies ist besonders relevant für die Anfertigung von funktionell optimierten Kronen, Brücken und Schienen.

Checkliste für die korrekte Abrechnung der GOZ 8000

  • Medizinische Indikation dokumentieren (Symptome, Verdachtsdiagnose)
  • Standardisierten Befundbogen verwenden
  • Alle Untersuchungsschritte durchführen und dokumentieren
  • Bei Faktorsteigerung über 2,3 individuelle Begründung angeben
  • Abgrenzung zu anderen funktionsanalytischen Leistungen beachten
  • Bei Wiederholung der Leistung zeitlichen Abstand und Begründung dokumentieren
  • Patientenaufklärung über Privatleistung durchführen und dokumentieren

Abrechnungstipps zur Honoraroptimierung

Um das Honorar im Bereich der Funktionsanalyse zu optimieren, können folgende Strategien angewendet werden:

Die Kombination mehrerer funktionsanalytischer Leistungen ist möglich und sinnvoll. So können neben der GOZ 8000 auch die Positionen 8010, 8020, 8030 oder 8035 berechnet werden, wenn sie medizinisch indiziert sind und tatsächlich erbracht wurden. Dies kann das Gesamthonorar deutlich erhöhen.

Die Faktorsteigerung auf bis zu 3,5 ist bei entsprechender Begründung möglich. Dabei sollten individuelle, patientenbezogene Faktoren angeführt werden, die den erhöhten Aufwand rechtfertigen. Eine pauschale Steigerung ist nicht zulässig.

Bei GKV-Patienten ist die GOZ 8000 als Verlangensleistung nach §2 Abs. 3 GOZ möglich. Hierfür ist eine schriftliche Vereinbarung vor Behandlungsbeginn erforderlich. Die Funktionsanalyse kann als medizinisch notwendige Maßnahme im Rahmen einer prothetischen Versorgung dargestellt werden.

Die Analogberechnung zusätzlicher Leistungen, die nicht in der GOZ enthalten sind (z.B. spezielle instrumentelle Analysen), kann das Honorar ergänzen. Hierbei ist auf eine korrekte Analogiebildung zu achten.

Fazit

Die GOZ 8000 bildet die Grundlage für eine systematische Funktionsdiagnostik und ist ein wichtiger Baustein für die wirtschaftliche Praxisführung im Bereich der CMD-Behandlung. Durch korrekte Indikationsstellung, sorgfältige Dokumentation und Kombination mit anderen funktionsanalytischen Leistungen kann das Honorar optimiert werden.

Besonders im Zusammenhang mit modernen digitalen Verfahren gewinnt die präzise Funktionsdiagnostik zunehmend an Bedeutung. Die exakte Erfassung funktioneller Parameter ermöglicht die Herstellung passgenauer Restaurationen wie Kronen, Brücken und Schienen, die nicht nur ästhetisch ansprechend, sondern auch funktionell optimal sind.

Für Zahnärzte, die Wert auf qualitativ hochwertige Versorgungen legen, ist die Kombination aus fundierter Funktionsdiagnostik und präziser digitaler Fertigung der Schlüssel zum Behandlungserfolg. Deutsche Dentallabore wie saga.dental bieten hier mit ihren digitalen Workflows optimale Voraussetzungen für funktionell einwandfreie Restaurationen auf Basis einer sorgfältigen Funktionsanalyse nach GOZ 8000.

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