Implantatfreilegung: Korrekte Abrechnung und chirurgische Techniken
Die Implantatfreilegung stellt einen entscheidenden Schritt in der implantologischen Behandlung dar und bildet die Brücke zwischen der chirurgischen Insertion und der prothetischen Versorgung. Für Zahnärzte ist nicht nur die korrekte chirurgische Durchführung, sondern auch die präzise Abrechnung dieser Leistung von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung.
In der zahnärztlichen Praxis führt die Abrechnung der Implantatfreilegung häufig zu Unsicherheiten, da verschiedene Abrechnungspositionen und -wege zur Verfügung stehen. Je nach Versicherungsstatus des Patienten, angewandter Technik und zusätzlichen Maßnahmen ergeben sich unterschiedliche Abrechnungsmöglichkeiten nach GOZ und BEMA.
Dieser Fachartikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte der Implantatfreilegung aus chirurgischer und abrechnungstechnischer Sicht und gibt praxisnahe Empfehlungen für eine rechtssichere und wirtschaftlich optimierte Abrechnung.
Chirurgische Techniken der Implantatfreilegung und ihre Abrechnungsrelevanz
Die Wahl der chirurgischen Technik bei der Implantatfreilegung hat direkte Auswirkungen auf die Abrechnung. Grundsätzlich unterscheiden wir zwischen verschiedenen Verfahren, die je nach klinischer Situation indiziert sind:
- Einfache Freilegung mit Entfernung der Deckschraube und Einbringen eines Gingivaformers
- Rolllappentechnik zur Verdickung der periimplantären Weichgewebe
- Verschiebelappentechnik zur Gewinnung keratinisierter Gingiva
- Freilegung mit gleichzeitiger Weichgewebsaugmentation (z.B. Bindegewebstransplantat)
Die einfache Freilegung wird nach GOZ 9040 abgerechnet und umfasst das chirurgische Freilegen des Implantatkopfes und das Einbringen eines Gingivaformers. Der Punktwert beträgt 253 Punkte, was bei einem Standardfaktor von 2,3 einem Betrag von 33,82 Euro entspricht.
Bei komplexeren Techniken wie der Rolllappen- oder Verschiebelappentechnik kann zusätzlich die GOZ 3050 (Lappenoperation) oder GOZ 3060 (Mukogingivale Chirurgie) angesetzt werden. Diese Positionen sind mit 300 bzw. 400 Punkten bewertet und erhöhen den Abrechnungsbetrag erheblich.
Nach einer Studie der DGZMK führt die korrekte Anwendung weichgewebsaugmentierender Techniken bei der Implantatfreilegung zu einer signifikanten Verbesserung der langfristigen ästhetischen Ergebnisse und kann die Notwendigkeit späterer Korrekturen um bis zu 68% reduzieren.
GOZ-Positionen für die Implantatfreilegung im Detail
Die zentrale Abrechnungsposition für die Implantatfreilegung ist die GOZ 9040. Diese Position umfasst das „Freilegen eines Implantats und Einfügen von Aufbauteilen“ und wird je Implantat berechnet. Wichtig zu wissen: Die GOZ 9040 beinhaltet bereits das Einbringen des Gingivaformers.
Bei komplexeren Freilegungstechniken können folgende Positionen zusätzlich berechnet werden:
- GOZ 3050 (Lappenoperation, Zugangslappen) bei ausgedehnteren Weichgewebsmanipulationen
- GOZ 3060 (Mukogingivale Chirurgie) bei plastischen Deckungen oder Verschiebelappen
- GOZ 4130 (Gewinnung und Transplantation von Schleimhaut) bei Verwendung von Bindegewebstransplantaten
- GOZ 4133 (Verwendung von Membranen zur Geweberegeneration) bei Einsatz von Kollagenmembranen
Die Kombination dieser Positionen muss jedoch begründet sein und sollte in der Patientenakte dokumentiert werden. Eine pauschale Berechnung mehrerer Positionen ohne medizinische Indikation kann bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen zu Rückforderungen führen.
GOZ-Position | Leistungsbeschreibung | Punktwert | Betrag (2,3-fach) | Anmerkung |
---|---|---|---|---|
GOZ 9040 | Freilegen eines Implantats und Einfügen von Aufbauteilen | 253 | 33,82 € | Basisleistung, je Implantat |
GOZ 3050 | Lappenoperation, Zugangslappen | 300 | 40,08 € | Bei ausgedehnteren Eingriffen |
GOZ 3060 | Mukogingivale Chirurgie | 400 | 53,44 € | Bei plastischen Deckungen |
GOZ 4130 | Gewinnung und Transplantation von Schleimhaut | 450 | 60,12 € | Bei Bindegewebstransplantaten |
GOZ 4133 | Verwendung von Membranen zur Geweberegeneration | 650 | 86,84 € | Materialkosten zusätzlich |
Implantatfreilegung im Kassensystem (BEMA)
Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Abrechnung der Implantatfreilegung deutlich eingeschränkter. Grundsätzlich ist die Implantologie keine Regelleistung der GKV, mit Ausnahme bestimmter Indikationen wie:
- Implantate bei Nichtanlage von Zähnen
- Implantate nach Tumoroperationen
- Implantate bei schweren Kieferdefekten nach Unfällen
In diesen Ausnahmefällen kann die Implantatfreilegung über die BEMA-Position 53 (Freilegung eines Implantats) abgerechnet werden. Diese Position wird mit 150 Punkten bewertet, was bei einem aktuellen Punktwert von ca. 1,1671 € einem Betrag von etwa 17,51 € entspricht.
Bei Patienten mit Regelversorgung sollte die Implantatfreilegung als Privatleistung nach GOZ abgerechnet werden, auch wenn die Implantation im Rahmen einer Ausnahmeindikation erfolgt ist. Hier empfiehlt sich eine klare Aufklärung des Patienten und eine schriftliche Vereinbarung vor Behandlungsbeginn.
Steigerungsfaktoren und Analogberechnung bei komplexen Freilegungen
Bei überdurchschnittlich schwierigen oder zeitaufwändigen Implantatfreilegungen kann eine Steigerung des Gebührensatzes über den 2,3-fachen Satz hinaus gerechtfertigt sein. Gemäß § 5 Abs. 2 GOZ kann der Zahnarzt einen höheren Steigerungsfaktor (bis 3,5-fach) ansetzen, wenn Besonderheiten dies rechtfertigen.
Begründungen für eine Faktorsteigerung können sein:
- Ausgeprägte Fibrosierung des Weichgewebes
- Schwierige anatomische Verhältnisse
- Erheblich verlängerte Behandlungszeit
- Besondere Techniken zur Weichgewebsformung
In einigen Fällen kann auch eine Analogberechnung nach § 6 Abs. 1 GOZ in Betracht kommen, wenn besondere Techniken angewandt werden, die nicht in der GOZ abgebildet sind. Beispielsweise könnte eine spezielle Weichgewebskonditionierung mit Provisorien analog berechnet werden.
Die Analogposition muss in Art, Kosten und Aufwand der tatsächlich erbrachten Leistung entsprechen. Eine häufig verwendete Analogposition ist die GOZ 3240 (Vestibulumplastik) für aufwändige Weichgewebsmanipulationen.
Wichtige Abrechnungstipps zur Implantatfreilegung:
- GOZ 9040 ist die Basisposition für jede Implantatfreilegung (253 Punkte)
- Bei komplexen Techniken können zusätzliche Positionen wie GOZ 3050, 3060 oder 4130 angesetzt werden
- Dokumentieren Sie die medizinische Notwendigkeit für zusätzliche Maßnahmen
- Bei GKV-Patienten ist die Freilegung in der Regel eine Privatleistung nach GOZ
- Steigerungsfaktoren über 2,3 müssen schriftlich begründet werden
- Materialkosten für Membranen oder Ersatzmaterialien können zusätzlich berechnet werden
Digitale Workflows bei der Implantatfreilegung und prothetischen Versorgung
Moderne digitale Techniken verändern zunehmend den Workflow bei der Implantatfreilegung und der anschließenden prothetischen Versorgung. Durch den Einsatz von intraoralen Scannern kann direkt nach der Freilegung ein digitaler Abdruck genommen werden, der die Basis für die CAD/CAM-gestützte Herstellung der definitiven Versorgung bildet.
Diese digitalen Workflows bieten mehrere Vorteile:
- Verkürzung der Behandlungszeit durch Wegfall konventioneller Abformungen
- Höhere Präzision bei der Erfassung der Implantatposition
- Möglichkeit der direkten Herstellung von individuellen Gingivaformern
- Bessere Kommunikation mit dem zahntechnischen Labor
Abrechnungstechnisch können digitale Abformungen nach GOZ 0065 in Verbindung mit GOZ 9040 berechnet werden. Die Position GOZ 0065 ist mit 300 Punkten bewertet, was einem Betrag von 40,08 € beim 2,3-fachen Satz entspricht.
Für die Herstellung individueller Gingivaformer durch digitale Verfahren kann zusätzlich eine Laborposition nach BEB angesetzt werden. Spezialisierte Dentallabore wie saga.dental bieten hier präzise, digital gefertigte Komponenten aus deutscher Produktion an, die eine optimale Weichgewebsformung ermöglichen.
Fazit
Die korrekte Abrechnung der Implantatfreilegung erfordert ein fundiertes Verständnis der GOZ-Systematik und der chirurgischen Techniken. Die Basisposition GOZ 9040 kann je nach klinischer Situation durch weitere Positionen ergänzt werden, was zu erheblichen Unterschieden im Abrechnungsvolumen führt.
Entscheidend für eine rechtssichere Abrechnung ist die sorgfältige Dokumentation der medizinischen Indikation für zusätzliche Maßnahmen sowie eine transparente Kommunikation mit dem Patienten. Moderne digitale Workflows können den Behandlungsablauf optimieren und bieten zusätzliche Abrechnungsmöglichkeiten.
Für eine wirtschaftlich optimierte Praxisführung empfiehlt sich eine regelmäßige Überprüfung der Abrechnungsroutinen bei Implantatfreilegungen sowie die Zusammenarbeit mit spezialisierten Dentallaboren wie saga.dental, die durch digitale Fertigungsprozesse präzise, kosteneffiziente Lösungen für die implantologische Versorgung anbieten.